Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?
- Hausarzt oder Notarzt verständigen, der den Tod feststellen muss und die
Todesbescheinigung ausstellt. Bitte halten Sie hierfür den Personalausweis des
Verstorbenen bereit.
- Falls Sie dies wünschen, nehmen Sie Kontakt zu einem Geistlichen oder anderem
Beistand auf.
- Treten Sie danach umgehend unter 0 72 53 / 88 01 30 mit uns in Verbindung, da der Leichnam innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden muss.
- Falls der Verstorbene noch berufstätig war, muss der Arbeitgeber benachrichtigt
werden.
Wir benötigen von Ihnen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen und Minderjährigen eine standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen bzw. Verwitweten die standesamtliche Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde (Stammbuch) und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Krankenkassenkarte, Versicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer
- Betriebskartennummer
- Personalnummer der Pensionsstelle
- Policen (Lebens-, Sterbegeld-, und Unfallversicherungen)
- Mitgliedsbescheinigungen von Vereinen
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)/ oder Verfügung für eine anonyme Beisetzung oder Seebestattung
- Für den Fall, dass schon eine Grabstätte vorhanden ist, die entsprechende Graburkunde